Ablauf, Kosten und Abrechnung
Österreich
Bitte wenden Sie sich persönlich an mich, um das jeweilige Procedere zu besprechen. Grundsätzlich
erhalten die Versicherten einen Kostenzuschuss ihrer gesetzlichen Krankenkassen.
Bitte informieren Sie sich wieviel dies in Ihrem Fall sein wird oder erfahren Sie den Kostenzuschuss
pro Sitzung
unter https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht (§ 15
PthG).
Deutschland
Privat versicherte Patienten / Beihilfestellen
Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die privaten
Krankenkassen und auch die Beihilfe übernehmen die Kosten für die Psychotherapie durch einen
approbierten
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Regel.
Zu den enthaltenen Leistungen in ihrem Versicherungstarif und dem von der jeweiligen Versicherung
geforderten Antragsverfahrens,
erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Selbstzahler
Die Behandlungskosten können auch von Ihnen selbst getragen werden.
Die Krankenkasse erfährt in diesem Fall nichts von der erfolgten Behandlung.
Im Fall von Psychotherapie wird bei Selbstzahlern ebenfalls über die Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie bei keiner/m von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Kinder- und
JugendlichenpsychotherapeutIn einen Platz bekommen haben (zu lange Wartezeiten, lange Anfahrt,
usw.), kann über das Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenversicherungen
abgerechnet werden. Gerne erkläre ich Ihnen das Procedere der Kostenerstattung und bin Ihnen bei der
Beantragung behilflich. Es gibt auch die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenerstattung über Tepavi
(www.tepavi.de) zu beantragen.
Hier wird eine Einmalzahlung für die Leistungen fällig.
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht (§203
StGB).